
Eine der großen Errungenschaften der modernen Medizin ist die Entwicklung von einem Verständnis für Hygiene. Die damit einhergehende Eindämmung der Übertragung von Krankheitserregern zwischen den Patientinnen und Patienten hat bis heute unzählige Komplikationen verhindert und Leben gerettet.
Im europäischen Raum ist z. B. erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein Zusammenhang zwischen nicht gereinigten Instrumenten und der Übertragung von Krankheiten in Krankenhäusern festgestellt worden. Es dauerte noch mehrere Jahrzehnte, bis die Praxis des Instrumente- und Händewaschens flächendeckend angewandt wurde. Dabei schützt angewandte Hygiene nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch das medizinische Personal und deren Angehörige.
Mittlerweile hat die Hygiene im Gesundheitswesen einen so hohen Stellenwert, dass in medizinischen Einrichtungen Fachkräfte ausschließlich für die Organisation, Durchführung und Dokumentation der Hygiene eingestellt werden. Dazu gehören selbstverständlich auch die zahnmedizinischen Einrichtungen, wie Zahnarztpraxen, kieferorthopädische Praxen, Labore oder Kliniken mit einem Fokus auf Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.

Desinfektion und Sterilisation: Was bedeutet das eigentlich?
Ein wichtiger Teil der Hygiene ist die sachgerechte Aufbereitung von Materialien, Instrumenten und Geräten, die im Rahmen einer zahnmedizinischen Behandlung zum Einsatz kommen. Eine Desinfektion der Instrumente bedeutet, dass Mikroorganismen (z. B. Keime, Viren, Bakterien, Pilze und anderes) unschädlich gemacht werden und nicht mehr vermehrungsfähig sind. Instrumente nach einer Sterilisation sind völlig frei von Keimen.
Desinfizierte bzw. sterilisierte Materialien und Umgebungen sind eine Grundvoraussetzung für das hygienisch einwandfreie Arbeiten in Zahnarztpraxen, Krankenhäusern, Laboren und anderen Einrichtungen. Nur so können unabsichtliche Übertragungen von Krankheiten durch Personal, Instrumente oder Geräte verhindert werden. Die Grundlagen der Hygiene sowie die zu beachtenden rechtlichen Auflagen, welche z. B. eine Zahnarztpraxis zu erfüllen hat, werden üblicherweise im Studium oder der Ausbildung vermittelt. Trotzdem ist es für die Verantwortlichen (wie z. B. eine Sterilgutassistenz) wichtig, sich kontinuierlich auf dem neuesten Stand der Auflagen zu halten. Die Richtlinien und Empfehlungen für die Hygiene in gesundheitlichen Einrichtungen werden unter anderem von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgelegt.
Das Hygienemanagement in z. B. einer Zahnarztpraxis ist ein eigener Verantwortungsbereich, der folgende Aufgaben umfasst: Neben genauen Kenntnissen der vorgeschriebenen Praxishygiene und Strategien zur Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten wie Geräten ist auch die fachgerechte Lagerung, Dokumentation und Freigabe derselben Teil der Arbeit einer Sterilgutassistenz.
Nach der Nutzung der Instrumente werden sie zunächst sicher gelagert bzw. bei Einmalnutzung entsorgt. Nach einer Prüfung auf die Funktionstüchtigkeit entscheiden sich die Sterilgutassistenten und –assistentinnen für die angemessene Technik der Aufbereitung. So gibt es drei Arten der Sterilisation: Die thermische Sterilisation arbeitet mit trockener oder feuchter Hitze, während eine chemische Sterilisation die Keime mithilfe von z. B. Alkohol befreit. Die dritte Möglichkeit ist die sogenannte physikalische Sterilisation, bei welcher Instrumente mit Hochdruck oder Ultraschall gereinigt werden. Nicht alle Praxen sind mit derart komplizierten Gerätschaften ausgestattet, sodass die Reinigung einiger besonders anspruchsvoller Instrumente an externe Dienstleister weitergegeben wird. Nach der Reinigung werden die Instrumente fachgerecht verpackt, gekennzeichnet und gelagert. Eine Dokumentation des gesamten Prozesses schließt die Aufbereitung ab.
Wie werde ich Sterilgutassistent/in bzw. Technische Sterilisationsassistenz?
Eine Spezialisierung auf Hygiene und die Sterilisation von Arbeitsmaterialien kann für Zahnmedizinische Fachangestellte ein Türöffner für spannende Jobs darstellen.
Es gibt zwei Wege für eine Zahnmedizinische Fachassistenz, sich intensiver mit der Thematik zu beschäftigen. Als Einstieg eignet sich ein Auffrischungskurs, welcher sich mit den Grundlagen der Hygiene sowie den aktuellen Richtlinien und Empfehlungen befasst. Dieser richtet sich insbesondere an Zahnmedizinische Fachassistentinnen und –assistenten, welche ihre Ausbildung vor 2001 absolviert haben. Darüber hinaus eignet sie sich für Menschen, die nach einer längeren Pause in den Beruf zurückkehren und ihre Kenntnisse in diesem Bereich auf den neuesten Stand bringen möchten.
Der Kurs nimmt etwa 40 Stunden Theorie in Anspruch und wird als Fernlehrgang angeboten. Der Zeitraum des Lehrgangs kann, abhängig vom Veranstalter und den Möglichkeiten der Teilnehmenden, zwischen drei und zwölf Monaten dauern. Mit der bestandenen Abschlussprüfung wird ein Zertifikat ausgestellt.
Eine intensivere Fortbildung zur Technischen Sterilisationsassistenz ist der sogenannte Fachkundelehrgang 1, umgangssprachlich auch „Steri-Schein“ genannt. Hier werden zusätzlich zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung im zahnmedizinischen Bereich mehrere Monate berufliche Erfahrung vorausgesetzt. Im Rahmen dieses Lehrgangs steigen die Teilnehmenden tiefer in die Materie der Desinfektion und Sterilisation ein und absolvieren neben theoretischen Einheiten auch zwei Praktika. Mit der bestandenen schriftlichen und mündlichen Prüfung erhalten die Teilnehmenden ebenfalls ein Zertifikat.
Aufbauend auf dem Fachkundelehrgang 1 wird außerdem der Fachkundelehrgang 2 mit insgesamt 14 Modulen angeboten. Der Unterricht umfasst etwa 120 Stunden Theorie sowie verschiedene Hospitationen über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten und schließt ebenfalls mit einer Prüfung ab. Dieser Lehrgang bereitet die Teilnehmenden auf die Arbeit einer Schichtleitung mit Weisungsbefugnis und Entscheidungsberechtigung vor. Daher stehen auch Tätigkeiten wie die Erstellung von Dienstplänen oder die Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden auf dem Lehrplan.
Die Lehrgänge selbst werden von verschiedenen Einrichtungen angeboten. Bei der Wahl sollten die Interessierten darauf achten, dass die Einrichtung von der DGSV (Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V.) zertifiziert ist.